Allgemeine Verkaufsbedingungen – Šraml d.o.o.

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) bilden einen integralen Bestandteil aller Geschäfte zwischen Šraml d.o.o., Podnanos 66b, 5272 Podnanos, Slowenien (nachfolgend der Verkäufer) und jedem Käufer von Produkten und/oder Dienstleistungen (nachfolgend der Käufer) und gelten ausschließlich, sofern Verkäufer und Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren (entweder durch Ausschluss dieser AGB oder durch Vereinbarung besonderer Bedingungen für einen einzelnen Verkauf oder eine einzelne Dienstleistung). Sie gelten auch dann, wenn sie im Vertrag oder in der bestätigten Bestellung nicht ausdrücklich genannt sind.

Abweichende Bedingungen des Käufers oder andere von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurden. Eine vereinbarte Abweichung von einer bestimmten Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


2. Definitionen

Käufer
bezeichnet die juristische Person, an die der Verkäufer gemäß dem Vertrag Produkte oder Dienstleistungen liefert.

Verkäufer
bezeichnet Šraml d.o.o., und dieser Begriff wird im Vertrag auch in Fällen der ausschließlichen Erbringung von Dienstleistungen verwendet.

Vertrag
bezeichnet entweder einen von beiden Parteien unterzeichneten Bestellvertrag oder eine vom Käufer unterzeichnete und vom Verkäufer schriftlich bestätigte Bestellung, jeweils gültig zusammen mit diesen AGB.

Vertragspreis
bezeichnet den im Vertrag vereinbarten Preis für den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Anpassungen gemäß dem Vertrag.

Insolvenz/Bankrott
bedeutet, dass eine Partei zahlungsunfähig ist, Vermögenswerte zugunsten von Gläubigern überträgt, ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder für sie oder einen Teil ihrer Vermögenswerte bestellt wird oder sie einen Antrag nach Gesetzen über Konkurs, Insolvenz, Auflösung oder Liquidation stellt (oder ein solcher Antrag gegen sie gestellt wird).

Produkte
bezeichnet die Ausrüstung, Teile, Materialien, Betriebsmittel, Software und sonstigen Waren, die der Verkäufer dem Käufer gemäß dem Vertrag zu liefern vereinbart hat.

Dienstleistungen
bezeichnet die Dienstleistungen, die der Verkäufer für den Käufer gemäß dem Vertrag zu erbringen vereinbart hat.

Zusatzarbeiten
bezeichnet alle Dienstleistungen oder erhöhten Produktionsvolumina, die zur Ausführung der Bestellung erforderlich sind und die aufgrund von Umständen, die dem Käufer zuzurechnen sind, im Vertrag nicht vorgesehen waren.


3. Angebote, Bestellungen und Lieferzeiten

Preisangebote werden schriftlich erstellt. Alle Preise sind in Euro (EUR) ausgedrückt. Der Verkäufer garantiert die Bedingungen eines Angebots oder einer Pro-forma-Rechnung nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer.

Eine Bestellung gilt als eingegangen mit:
(i) Eingang der vereinbarten Vorauszahlung und
(ii) schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

Die Auftragsbestätigung ist verbindlich und stellt einen Kaufvertrag dar. Gibt der Käufer nicht innerhalb von acht (8) Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung schriftliche Anmerkungen ab, gilt die Bestellung gemäß diesen AGB als bestätigt.

Eine Änderung oder Stornierung der Bestellung ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt zu. Führt eine Änderung der Bestellung zu Kosten, kann der Verkäufer die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Der Verkäufer kann die gewünschten Änderungen oder die Stornierung auch ablehnen. Akzeptiert der Käufer eine solche Ablehnung nicht, gilt dies als einseitiger Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer, und er hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Lieferzeiten sind indikativ und beginnen an dem Tag, an dem alle in dem Angebot oder der Pro-forma-Rechnung definierten Voraussetzungen für den Beginn erfüllt sind.

Zu den bestätigten Voraussetzungen gehören insbesondere:

  • Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung gemäß der Pro-forma-Rechnung

  • Eingang der bestätigten und unterzeichneten technischen Dokumentation und von Mustern, sofern erforderlich

Lieferzeiten werden auf der Grundlage der aktuellen Produktionskapazität angegeben.

Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig (z. B. Vorauszahlung, Eröffnung eines Akkreditivs, Einreichung von Unterlagen, Bestätigung technischer Zeichnungen, Lieferung von Mustern), behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Produktionszeit auf der Grundlage von Produktionsplänen, Bedarf und Fortschritt zu verlängern.


4. Änderungen der Spezifikationen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Spezifikationen zu ändern, Komponenten durch gleichwertige Teile zu ersetzen und technische Verbesserungen vorzunehmen, wenn dies aus technischen Gründen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Dies gilt nur, wenn solche Änderungen:

  • die Verwendbarkeit der Produkte für den vereinbarten oder vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen

  • den Wert der Produkte nicht beeinträchtigen — oder nicht wesentlich beeinträchtigen —

  • für den Käufer zumutbar sind

Jede Änderung darf die physische und funktionale Austauschbarkeit sowie den Betrieb der Produkte nicht beeinträchtigen, und die neue Ausführung muss von gleicher oder höherer Qualität sein als die ursprüngliche Ausführung.


5. Pflichten des Käufers

Der Käufer hat dem Verkäufer alle für die Vertragserfüllung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere dann, wenn der Käufer weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass der Verkäufer über diese Informationen nicht verfügt oder sie nicht ausdrücklich angefordert hat.

Zu den Pflichten des Käufers gehören:

  • Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller Daten, Pläne und Informationen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind, einschließlich Raumabmessungen, Einlassöffnungen, technischer Dokumentation und etwaiger Beschränkungen.

  • Sicherstellung, dass die Abmessungen des Raums, der Zugangsöffnungen und der Zugang zum Standort für das Einbringen, die Installation und die Nutzung der Produkte gemäß der technischen Dokumentation des Verkäufers geeignet sind.

  • Mit seiner Unterschrift unter die technische Dokumentation bestätigt der Käufer, dass er alle Abmessungen, technischen Daten und Installationsbedingungen gründlich geprüft hat und mit deren Eignung einverstanden ist.

  • Stellt der Käufer die entsprechenden Informationen oder einen ordnungsgemäß vorbereiteten Raum nicht zur Verfügung, haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten. Alle daraus entstehenden Kosten (z. B. zusätzliche Anfahrten, Installationsverzögerungen, Anpassungen des Raums) trägt der Käufer.

  • Mitteilung an den Verkäufer über alle besonderen Umstände (z. B. Zugangsbeschränkungen, Arbeitszeiten, Straßensperrungen, Bauarbeiten) zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei ungewöhnlichen besonderen Beschränkungen muss die Mitteilung mindestens zwanzig (20) Tage vor dem voraussichtlichen Liefer- oder Installationstermin erfolgen.

  • Sicherstellung sicherer Arbeitsbedingungen für das Personal des Verkäufers, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse (Elektrizität, Wasser usw.), Beleuchtung, Heizung, eines sicheren Lagerbereichs für die Ausrüstung und sanitärer Einrichtungen am Installationsort.

6. Zahlungen

Allgemeines

Alle Zahlungen sind gemäß den vertraglichen Zahlungsbedingungen zu leisten, die in der Pro-forma-Rechnung, der Rechnung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben sind.

Zahlungen sind in Euro zu leisten, ohne Aufrechnung, Einschränkungen oder Bedingungen und ohne Abzüge oder Einbehalte aufgrund von Gegenansprüchen oder Steuerverbindlichkeiten. Wenn Zahlungen Steuern oder Einbehalten unterliegen, die von zuständigen Behörden auferlegt werden, hat der Käufer den vollen Betrag einschließlich solcher Belastungen zu entrichten.

Im Falle von Teillieferungen von Produkten hat der Käufer seine Verpflichtungen für jede Teillieferung in der Weise zu erfüllen, die in den Zahlungsbedingungen für die Gesamtlieferung festgelegt ist.


Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Verkäufer gesetzliche Verzugszinsen sowie alle im gerichtlichen oder außergerichtlichen Einzug entstandenen Kosten (z. B. Mahnung, Gerichtsvollzieher, Rechts- und Gerichtskosten) berechnen.

Überschreitet der Verzug dreißig (30) Tage, kann der Verkäufer die vereinbarte Zahlungsfrist ändern, Lieferungen einstellen und die Produktion aussetzen, bis alle offenen Verpflichtungen erfüllt sind.


Zusatzarbeiten und Kosten

Unabhängig vom Vertragspreis ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Zusatzarbeiten gemäß den vertraglichen Einheitspreisen für Arbeit oder Materialien in Rechnung zu stellen.

Sind keine vertraglichen Preise festgelegt, erfolgt die Berechnung gemäß der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers.

Können Zusatzarbeiten nicht auf Grundlage der vertraglichen Preise oder der Preisliste bewertet werden, erstellt der Verkäufer ein Angebot für Zusatzarbeiten.

Jede Anfrage des Käufers, die den vertraglichen Leistungsumfang überschreitet, gilt als Bestellung von Zusatzarbeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Bestreitet der Käufer die Bestellung von Zusatzarbeiten oder ist er nicht bereit, die erforderliche Zahlungssicherheit zu leisten, und sind solche Zusatzarbeiten für die Ausführung wesentlich, kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aussetzen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.


Steuern und Abgaben

Alle Steuerverbindlichkeiten, einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt.) und sonstiger Abgaben, werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und gemäß der am Ausstellungsdatum geltenden Gesetzgebung berechnet.


Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Waren verbleibt auch nach der Lieferung an den Käufer beim Verkäufer, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis und alle sonstigen Verpflichtungen (einschließlich Verzugszinsen und Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Dienstleistungen) bezahlt hat.


7. Lieferung; Eigentumsübergang; Verlustrisiko; Lagerung

Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen EXW Verkäufer (Incoterms® 2020), sofern im Vertrag, in der Rechnung oder im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Transportkosten, Sonderverpackung, Porto, Versicherung, Zoll und andere damit verbundene Kosten sind nicht im Preis enthalten und werden vom Käufer getragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


Vom Verkäufer organisierter Transport

Organisiert der Verkäufer den Transport, hat der Käufer während der Angebotserstellung genaue Angaben zur Lieferadresse zu machen.

Der Verkäufer stellt dem Käufer im Voraus die genauen Abmessungen und das Gewicht der einzelnen Produkte sowie die Anforderungen hinsichtlich der Entlademittel (z. B. Gabelstapler, Kran oder andere geeignete Ausrüstung) zur Verfügung.

Ändert sich die Lieferadresse nach Aufgabe der Bestellung, werden die Lieferkosten entsprechend angepasst, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer etwaige zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.


Vom Käufer organisierter Transport

Organisiert der Käufer den Transport, stellt der Verkäufer im Voraus die genauen Abmessungen, das Gewicht der einzelnen Produkte und alle sonstigen wesentlichen Informationen zur Verfügung, die für einen ordnungsgemäßen Transport erforderlich sind.

Der Verkäufer teilt dem Käufer außerdem die Anforderungen an die Entladeausrüstung (z. B. Gabelstapler, Kran oder andere geeignete Ausrüstung) mit, um ein sicheres und effizientes Be- und Entladen zu gewährleisten.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, rechtzeitig einen geeigneten Transport bereitzustellen und alle Aspekte des Transports zu koordinieren.

Versäumt es der Käufer, einen geeigneten Transport bereitzustellen, oder verursacht er eine Verzögerung bei der Abholung, kann der Verkäufer:
(i) den Transport verweigern;
(ii) etwaige zusätzliche Kosten, einschließlich Lager-, Umlade- und Verladekosten, in Rechnung stellen; oder
(iii) die Lieferzeiten verlängern.

Der Käufer hat alle derart entstandenen Kosten gemäß dem Vertrag zu bezahlen.


Teil- und vorzeitige Lieferungen

Der Verkäufer kann mit Zustimmung des Käufers Teillieferungen vornehmen oder die Produkte vor dem vereinbarten Liefertermin liefern.


Warenprüfung

Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

Entsprechen die gelieferten Produkte hinsichtlich Menge, Art oder Preis nicht der Dokumentation, muss der Käufer den Verkäufer spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt schriftlich benachrichtigen.

Für versteckte Mängel, die bei einer normalen Prüfung nicht festgestellt werden können, gilt eine Frist von sechs (6) Monaten ab Erhalt.


Eigentums- und Gefahrübergang

Bei Sendungen ohne Ausfuhr geht das Eigentum an den Produkten mit der Lieferung gemäß den EXW-Bedingungen auf den Käufer über.

Bei Exportsendungen geht das Eigentum auf den Käufer über, sobald die Produkte zur Ausfuhr freigemacht sind.

Im Falle eines Verzugs bei der Zahlung oder bei der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verzug eintritt.


Information und Lagerung

Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer über die Fertigstellung mindestens zehn (10) Tage vor der geplanten Fertigstellung des Produkts.

Der Käufer hat die Lieferung spätestens zwanzig (20) Tage nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung abzunehmen.

Tut er dies nicht:

  • kann der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers in seinem eigenen oder in einem anderen geeigneten Lager einlagern; und

  • werden Lagerkosten gemäß dem Vertrag zusammen mit etwaigen zusätzlichen Handhabungskosten (z. B. Kran, Gabelstapler) zu den tatsächlichen Kosten berechnet.

Sofern im Vertrag, Angebot oder in der Pro-forma-Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist die Zahlung des vollständigen Vertragspreises Voraussetzung für den Versand der Produkte.

Im Falle eines Zahlungsverzugs und/oder eines Verzugs bei der Warenübernahme behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern.


8. Vorbereitungsarbeiten, Installation und Inbetriebnahme

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Installation und Inbetriebnahme nicht im Angebot enthalten.

Vereinbaren die Parteien eine Installation und ist nichts anderes vereinbart, muss der Käufer vor der Lieferung der Produkte oder dem Beginn der Erbringung der Dienstleistungen Folgendes sicherstellen:


Vorbereitung des Installationsraums

Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Raum ordnungsgemäß vorbereitet ist (Beseitigung von Hindernissen und ungehinderter Zugang).

Ist dies nicht der Fall, kann der Verkäufer zusätzliche Kosten aufgrund verlorener Zeit oder zusätzlicher Besuche berechnen.

Der Verkäufer ist berechtigt, grafisches Material (Fotografien, Aufnahmen usw.) anzufordern, um die Bereitschaft des Raums und der Anschlüsse zu überprüfen.


Entladen und Einbringen der Ausrüstung in die Räumlichkeiten

Der Käufer hat die Ausrüstung gemäß den Anweisungen des Verkäufers und dem bestätigten Grundriss in die Räumlichkeiten einzubringen, auszupacken und am vorgesehenen Ort zu platzieren, und hat auf eigene Kosten alle für das Entladen erforderlichen Mittel bereitzustellen (z. B. Gabelstapler, Kran, Wagen oder andere geeignete Ausrüstung).


Bereitstellung der erforderlichen Installationen

Der Käufer hat alle erforderlichen Installationen gemäß den Spezifikationen und Anweisungen des Verkäufers bereitzustellen (z. B. Elektro-, Sanitär-, Gasinstallationen), nachzuweisen durch Fotografien, die mindestens zwanzig (20) Tage vor der Ankunft des Verkäufers zu übermitteln sind.


Bereitstellung von Fachpersonal

Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer einen örtlichen Sachverständigen bereitstellt, der auf Kosten des Käufers die installierten Anlagen (Gas, Schornstein, Elektrik usw.) fachgerecht gemäß der am Installationsort geltenden Gesetzgebung prüft.

Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Sachverständige die Einhaltung der geltenden technischen und sicherheitsbezogenen Normen bestätigt und entsprechende Unterlagen bereitstellt.


Zugang und Grundbedingungen

Der Käufer hat ungehinderten Zugang zum Installationsort zu gewährleisten und Folgendes bereitzustellen:

  • trockene und ordentliche Umkleideräume für das Personal

  • saubere sanitäre Einrichtungen

  • einen trockenen und sicheren Lagerplatz für die Ausrüstung

  • geeignete Beleuchtung

  • eine Mahlzeit für die Arbeiter für jeweils vier (4) Arbeitsstunden während der Arbeitszeit

  • Zugang zu drahtlosem Internet (WiFi), insbesondere für Länder außerhalb der EU

Diese Bedingungen müssen vom Beginn bis zur Fertigstellung der Installation gemäß dem vereinbarten Zeitplan verfügbar sein.


Bereitstellung von Personal und Ausrüstung

Der Käufer hat eine ausreichende Anzahl an Personal sowie alle erforderlichen Ausrüstungen (z. B. Gabelstapler, Wagen, Kran) gemäß den Anweisungen des Verkäufers bereitzustellen.

Der Käufer hat eine bevollmächtigte Person für Leitung, Aufsicht und Koordination mit dem Verkäufer zu benennen.


Installation und Inbetriebnahme

Sofern eingeschlossen, hat der Käufer eine bevollmächtigte Person zur Zusammenarbeit mit dem Verkäufer zu benennen und Personal für die Schulung in ordnungsgemäßer Nutzung, Reinigung und Wartung bereitzustellen.

Der Käufer hat alle Rohstoffe und Verpackungen, einschließlich önologischer Mittel und Reinigungsmittel, bereitzustellen, die für einen erfolgreichen Anlauf erforderlich sind; Art und Menge sind im Voraus mit dem Verkäufer zu vereinbaren.

Die gesamte Kommunikation zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erfolgt in englischer oder slowenischer Sprache.


Bauarbeiten

Der Käufer hat alle erforderlichen Erdarbeiten, Bauarbeiten und Zusatzarbeiten bereitzustellen und zu organisieren, die für die sichere Installation und den sicheren Betrieb der Ausrüstung und/oder auf Verlangen des Verkäufers erforderlich sind, einschließlich:

  • Fachkräfte und Hilfskräfte

  • Baumaterialien, Werkzeuge und Zubehör

  • erforderliche Ausrüstung und Betriebsmittel (z. B. Gerüste, Kräne, Hebezeuge, Hebevorrichtungen und andere Geräte und Apparate)

  • Kraftstoff, Schmiermittel, Elektrizität, Druckluft, Wasser und andere Ressourcen am Standort

Der Käufer ist für die rechtzeitige Fertigstellung gemäß dem vereinbarten Zeitplan und den Anweisungen des Verkäufers verantwortlich.


Pflichten des Verkäufers

Ist eine Installation vereinbart und sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Verkäufer vor Beginn der Lieferung/Leistungserbringung:

  • die Standorte und Merkmale aller erforderlichen Anschlüsse festzulegen (z. B. Stromversorgung, Gas)

  • rechtzeitig alle erforderlichen Rohstoffe und Verpackungen festzulegen, die für Tests und Inbetriebnahme benötigt werden

  • mit sämtlichem Eigentum, das ihm nicht gehört, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns umzugehen

  • geschultes Personal für eine erfolgreiche Installation und Inbetriebnahme bereitzustellen

  • eine bevollmächtigte Person zur Zusammenarbeit mit dem Käufer zu benennen und rechtzeitig eine Liste des erforderlichen Fachpersonals zu übermitteln

  • den Käufer zu informieren über:

    • die Anzahl der Personen, die an der Installation und Inbetriebnahme teilnehmen werden

    • die voraussichtliche Dauer

    • etwaige besondere Anforderungen an die Maschine (z. B. Fundamente, Höhen, bauliche Anforderungen)

 

9. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht und gilt auch nicht als vertragsbrüchig, wenn seine Leistung direkt oder indirekt durch eine Ursache verzögert oder verhindert wird, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt, einschließlich bewaffneter Konflikte, terroristischer Handlungen oder Drohungen, Epidemien, Streiks oder anderer Arbeitsstörungen oder Handlungen oder Unterlassungen staatlicher Behörden, des Käufers oder der Auftragnehmer oder Lieferanten des Käufers.

Jede durch Auftragnehmer des Verkäufers verursachte Verzögerung gilt als entschuldbar, sofern der Verkäufer angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Verzögerung zu vermeiden.

In solchen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist des Verkäufers um die Dauer der Verzögerung sowie um jede zusätzliche Zeit, die erforderlich ist, um deren Folgen zu beheben.

Wird die Verzögerung durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Auftragnehmer oder Lieferanten verursacht, hat der Verkäufer außerdem Anspruch auf eine angemessene Preisanpassung.


10. Vertraulichkeit

Beide Parteien haben alle mit dem Geschäft verbundenen Informationen (in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form, direkt oder indirekt) als Geschäftsgeheimnis gemäß den geltenden Gesetzen und bewährten Geschäftspraktiken zu schützen.

Die empfangende Partei, ihre Mitarbeiter oder verbundene Personen dürfen diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder verwenden noch offenlegen oder an Dritte weitergeben.

Der Verkäufer darf die Daten des Käufers in dem Umfang verarbeiten und speichern, der für die Erfüllung von Verträgen und Geschäften erforderlich ist, und so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.


11. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Standards

Der Verkäufer wird in Übereinstimmung mit den Branchenstandards handeln, die für die Herstellung der Produkte und die Erbringung der Dienstleistungen gelten.

Der Käufer wird bei der Nutzung der Ausrüstung in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Standards handeln, die für die Installation, den Betrieb, die Nutzung und die Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen gelten.


12. Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung des Verkäufers für sämtliche Ansprüche jeglicher Art, die aus dem Verkauf der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, überschreitet nicht den Vertragspreis.

In keinem Fall haftet der Verkäufer für entgangenen Gewinn oder Umsatz oder für besondere, Folgeschäden, zufällige, indirekte oder Strafschäden, die dem Käufer entstehen.

Im Falle von Planungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Ingenieurleistungen gewährleistet der Verkäufer nur die Anwendung angemessener Sorgfalt gemäß dem geltenden Recht und nicht den endgültigen Erfolg, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


13. Garantie

Der Hersteller gewährleistet im Rahmen der allgemeinen Herstellergarantie den mangelfreien Betrieb des Produkts während einer Garantiezeit von zwei (2) Jahren, beginnend mit dem Datum der Übergabe des Produkts an den Nutzer.

Zur Übergabe zählt auch jede andere Lieferung des Produkts an den Nutzer, wie etwa eine Lieferung zu Testzwecken, zur Miete oder zum Leasing.

Während dieser Zeit wird der Hersteller auf eigene Kosten alle Fehler oder technischen Mängel beheben, die bei der Verwendung des Produkts gemäß den Anweisungen auftreten.


Meldung von Mängeln

Im Falle eines Fehlers oder einer Funktionsstörung hat der Nutzer dies schriftlich dem Verkäufer zu melden, bei dem das Produkt gekauft wurde, oder direkt dem Hersteller.


Garantierreparaturen

Reparaturen im Rahmen der Garantie dürfen nur vom Hersteller oder von einer anderen vom Hersteller autorisierten Person durchgeführt werden.

Der Hersteller entscheidet, ob einzelne Teile repariert oder ersetzt werden müssen.

Erfüllungsort der Garantieverpflichtungen des Herstellers ist die auf der Rechnung des Herstellers angegebene Lieferklausel (Lieferort), sofern der Hersteller keinen anderen Erfüllungsort bestimmt.

Die Kosten für Demontage, Ausbau, Wiedereinbau, Installation oder Anschluss sind nicht von der Garantie gedeckt.

Ersatzteile müssen dieselbe Funktion wie das Original haben, auch wenn optische Unterschiede auftreten können.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.

Kann der Mangel nicht behoben werden oder dauert die Reparatur länger als fünfundvierzig (45) Tage, verpflichtet sich der Hersteller, das Produkt zu ersetzen oder dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten.

Der Hersteller gewährleistet sieben Jahre lang nach Ablauf der allgemeinen Garantie die Versorgung mit Ersatzteilen und Service.


Garantieausschlüsse

Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:

  • Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Wartungsanweisungen

  • Verwendung des Produkts für Aufgaben, für die es nicht bestimmt ist

  • Mängel infolge der Einwirkung irgendwelcher aggressiver Stoffe im Produkt, in der Atmosphäre oder in der Umgebung, von Reinigungsmitteln, Kühlmedien, Zusatzstoffen usw.; der Nutzer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Stoffe, mit denen das Produkt in Kontakt kommt, dem Produkt nicht schaden

  • höhere Gewalt oder äußere Einflüsse, Überlastung oder unzureichende Wartung

  • Eingriffe durch nicht autorisierte Personen (vorherige Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal) oder Änderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers

  • ungeeignete Netzspannung, fehlerhafte Installation oder fehlerhafter Anschluss

  • das Produkt wurde nicht vollständig bezahlt

  • der Käufer hat das Produkt trotz eines offensichtlichen Fehlers, Mangels oder Defizits benutzt

  • unsachgemäße Lagerung des Produkts

Eingriffe, Wartungsarbeiten usw., die in der Gebrauchsanweisung beschrieben sind, werden von der Garantie nicht gedeckt.

Die Garantie deckt außerdem nicht ab:

  • Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen

  • durch Überlastung verursachte Mängel

  • Prüfungen, Einstellungen

  • Kosten aufgrund der Nichtbenutzung des Produkts

  • Schäden und Kosten, die bei jeglichem Transport des Produkts entstehen

Eine Entschädigung für mittelbare oder unmittelbare Schäden infolge eines Mangels oder einer Funktionsstörung ist nicht von der Garantie gedeckt.

Ist der Garantieanspruch unbegründet, trägt der Käufer die Reparaturkosten.

Die Garantiebedingungen schließen die Rechte des Käufers aus der Haftung des Herstellers für Produktmängel nicht aus.

Die Gültigkeit der Garantie wird durch Vorlage der Originalrechnung und des Übergabeprotokolls nachgewiesen, sofern dies für das jeweilige Produkt vorgesehen ist.

Der Käufer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Garantie ersetzten Ersatzteile spätestens dreißig (30) Tage nach dem Austausch an den Verkäufer zurückzugeben.

Werden sie nicht zurückgegeben, kann der Verkäufer dem Käufer den Wert der Ersatzteile in Rechnung stellen.

Garantiegeber und Hersteller ist:

Šraml d.o.o., Podnanos 66b, 5272 Podnanos, Slowenien.


14. Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt durch den Käufer

Der Käufer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • der Verkäufer wird zahlungsunfähig, und gegen ihn wurde eine Zwangsauflösung, ein Konkurs, eine Liquidation oder ein ähnliches Verfahren eingeleitet, oder es besteht die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz

  • der Verkäufer ist nicht in der Lage, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen

  • der Verkäufer erfüllt ohne gerechtfertigten Grund nur einen Teil der Bestellung, und der Käufer hat an einer solchen Teilleistung kein Interesse

  • der Käufer stellt eine wesentliche Vertragsverletzung fest, die vom Verkäufer nicht behoben wurde oder nach dem Vertrag nicht behoben werden kann

In den vorstehenden Fällen muss der Käufer den Verkäufer zunächst schriftlich über die Nichterfüllung informieren und die Absicht zum Rücktritt erklären.

Beginnt der Verkäufer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung mit der Behebung des Verstoßes und behebt er ihn nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer zurücktreten.

In diesem Fall hat der Verkäufer alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten.

Kündigt der Käufer den Vertrag, ohne dass den Verkäufer ein Verschulden trifft, muss dies schriftlich erfolgen.

In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung aller bis zur Beendigung entstandenen Kosten gemäß dem Vertrag.

Alle verwendeten Materialien und Rohstoffe bleiben Eigentum des Verkäufers, und alle erhaltenen Zahlungen werden in dem nach dem Vertrag zulässigen Umfang einbehalten.

Die Kostenerstattung wird unter Berücksichtigung der bereits erhaltenen Zahlungen berechnet.


Rücktritt durch den Verkäufer

Der Verkäufer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • der Käufer kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach

  • der Käufer zahlt nicht innerhalb der festgelegten Fristen oder in der vereinbarten Weise

  • der Käufer wird zahlungsunfähig, und gegen ihn wurde eine Zwangsauflösung, ein Konkurs, eine Liquidation oder ein ähnliches Verfahren eingeleitet, oder es besteht die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz

  • der Käufer verschweigt für die Ausführung der Produkte oder Dienstleistungen wesentliche Tatsachen, und der Verkäufer hätte den Vertrag nicht geschlossen, wenn diese Tatsachen bekannt gewesen wären

  • in anderen Fällen, die in diesen AGB, im Angebot des Verkäufers oder durch Vereinbarung festgelegt sind

In den vorstehenden Fällen muss der Verkäufer den Käufer zunächst schriftlich über die Nichterfüllung informieren und die Absicht zur Beendigung erklären.

Behebt der Käufer den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung und innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer zurücktreten.

In diesem Fall behält der Verkäufer die erhaltenen Zahlungen gemäß dem Vertrag ein.

Kündigt der Verkäufer den Vertrag, ohne dass den Käufer ein Verschulden trifft, muss dies schriftlich erfolgen, und er hat dem Käufer alle erhaltenen Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Beendigung zurückzuerstatten.


15. Schlussbestimmungen

Der Verkäufer ist berechtigt, offensichtliche Schreib- und Rechenfehler in Verkaufsunterlagen zu berichtigen.

Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB ohne vorherige Mitteilung zu ändern.

Jede Änderung oder Ergänzung der AGB ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Falle eines Streits über die Auslegung oder Umsetzung dieser AGB oder anderer Einzelvereinbarungen ist die slowenische Sprachfassung maßgeblich.

Alle möglichen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung sind gütlich beizulegen.

Kann ein Streit nicht gütlich beigelegt werden, ist das zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig.

Alle Streitigkeiten werden nach slowenischem Recht entschieden.